Beschreibung

Jedes Vollmitglied ist berechtigt:

  1. sich an der Arbeit in Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu beteiligen und sich für einen Sitz in einer der Ausschüsse zur Wahl zu stellen,
  2. über die Besetzung aller Ausschüsse mit abzustimmen,
  3. Beiträge zu den Zielen im Sinne des § 2 der Satzung abhängig vom jeweiligen Umfang der Mitgliedschaft für diese Mitglied zu leisten,
  4. Zugang zu den Normierungsspezifikationen schon im Entwurfsstadium zu erhalten, um Ihre Rückmeldung bezüglich der Vollständigkeit und Fehlerfreiheit einzubringen.
  5. an Versammlungen des Vereins einschließlich der Jahresversammlung und anderen Hauptversammlungen teilzunehmen, soweit diese stattfinden.
  6. Jedes Vollmitglied ist verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu tätigen, um Ziele/Meilensteine termingerecht zu erfüllen, die mit dem Mitglied und dem Lenkungsausschuss jeweils vereinbart wurde. Wenn Ziele! Meilensteine von einem Vollmitglied nicht termingerecht erfüllt werden können, ist umgehend der zuständige Ausschuss zu informieren. Dem Ausschuss steht es daraufhin frei, die Ziele/Meilensteine und Termine anzupassen oder das Mitglied durch ein anderes Vollmitglied in der Aufgabe zu ersetzen.