Beschreibung

Jedes beitragende Mitglied ist berechtigt:

  1. sich an der Arbeit in Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu beteiligen mit Ausnahme des Lenkungsausschusses,
  2. über die Besetzung aller Ausschüsse mit abzustimmen mit Ausnahme des Lenkungsausschusses,
  3. Beiträge zu den Zielen im Sinne des § 2 der Satzung abhängig vom jeweiligen Umfang der Mitgliedschaft für diese Mitglieder zu leisten,
  4. sich für Ausschüsse zur Wahl zu stellen mit Ausnahme des Lenkungsausschusses;
  5. Zugang zu den Normierungsspezifikationen schon im Entwurfsstadium zu erhalten, um Ihre Rückmeldung bezüglich der Vollständigkeit und Fehlerfreiheit einzubringen.
  6. an Versammlungen des Vereins inklusive die Jahresversammlung und anderen Hauptversammlungen teilzunehmen, soweit diese stattfinden.
  7. Jedes beitragende Mitglied ist verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu tätigen, um Ziele/Meilensteine termingerecht zu erfüllen, die mit dem Mitglied und dem Lenkungsausschuss jeweils vereinbart wurde. Wenn Ziele! Meilensteine von einem beitragenden Mitglied nicht termingerecht erfüllt werden können, ist umgehend der zuständigen Ausschuss zu informieren. Dem Ausschuss steht es daraufhin frei, die Ziele/Meilensteine und Termine anzupassen oder das Mitglied durch ein anderes beitragendes Mitglied in der Aufgabe zu ersetzen